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Dürrenroth, Kreis Trachselwald, Kanton Bern, Schweiz



 


Notizen:
Wikipedia 2017:

Dürrenroth ist eine politische Gemeinde im Verwaltungskreis Emmental des Kantons Bern in der Schweiz.

Geschichte:

Die Ersterwähnung des Ortes erfolgte 1275 mit Rota; die Zweiterwähnung 1326 entspricht mit Durren Rot bereits dem heutigen Lautstand des Ortsnamens. Eine noch frühere Erwähnung vermutet Traugott Schieß für 1194 in der Bezeichnung Superioris Rotah („Ober-Roth“); in der so bezeichneten Gegend übertrug damals Freiherr Ulrich von Langenstein vor dem Bischof von Konstanz, Diethelm von Krenkingen, allgemeine Nutzungsrechte an das frisch gegründete Zisterzienserkloster St. Urban. Die Gegend wurde aufgrund ihrer relativen Abgeschiedenheit im Vergleich zu anderen Teilen des Emmentals recht spät, erst im 13. Jahrhundert, besiedelt. Die Herrschaftsverhältnisse vor 1312 sind nicht ganz klar, was nicht nur an fehlenden Quellen, sondern auch an der späten Besiedlung liegen dürfte. Jedenfalls gehörte das Territorium der heutigen Gemeinde Dürrenroth bis 1312 zur Herrschaft des Freiherrengeschlechts der Balm. Diese Adelsfamilie besass im 13. und zu Beginn des 14. Jahrhunderts grössere Ländereien, die im ganzen heutigen schweizerischen Mittelland verstreut lagen.

1308 war die Adelsfamilie Balm bzw. ihr damaliges Oberhaupt Rudolf II. von Balm in die Ermordung Königs Albrecht I. von Habsburg verstrickt. Die genaueren Zusammenhänge sind nicht mehr rekonstruierbar. Jedenfalls wurde in der Folge der ganze Besitz der Balms konfisziert. Die Abwicklung zog sich bis 1312 hin. Das Territorium der heutigen Gemeinde Dürrenroth kam als Folge dieser Vorgänge an den Deutschen Orden, der bis 1431 die Herrschaft über das heutige Dürrenroth ausübte. Letzte, faktisch nur noch auf dem Papier bestehende Rechte des Deutschen Ordens bestanden bis 1698 fort.

Ab 1400 geriet der Deutsche Orden in politische und wirtschaftliche Schwierigkeiten, die ihren Ursprung im Baltikum haben, wo der Orden die grössten Besitzungen besass und zu der Zeit in vielfältige, auch militärische Auseinandersetzungen verstrickt war. Deshalb musste sich der Orden von verschiedenen Herrschaften trennen. So kam Dürrenroth in mehreren Schritten bis 1431 faktisch zu Bern, das damals stark expandierte und sich im 15. Jahrhundert durch zahlreiche Erwerbungen von vormals adeligen Herrschaften zu einem bedeutenden Territorialstaat entwickelte. Die bernische Obrigkeit übte ausserhalb des eigentlichen Stadtgebiets die Herrschaftsrechte meist nur indirekt aus. Im Falle von Dürrenroth hatten die bernische Munizipalstadt Burgdorf einerseits und die grössere und reichere Gemeinde Sumiswald im Süden die wichtigsten Herrschaftsrechte inne, und zwar Burgdorf insbesondere die Blutgerichtsbarkeit und Sumiswald die niedere Gerichtsbarkeit. Dies führte dazu, dass Dürrenroth ab jetzt politisch dem Emmental angeschlossen war, obwohl die topographische Lage eher einen Anschluss an den Oberaargau nahegelegt hätte. Der Deutsche Orden konnte gewisse Vorrechte behalten, die aber kaum noch von Bedeutung waren. 1698 kaufte Bern dem Orden diese Rechte auch noch ab, so dass ab dem 18. Jahrhundert Dürrenroth auch de iure vollständig bernisches Untertanengebiet war.

Die Einführung der Reformation 1528 verlief in Dürrenroth nicht problemlos, weil die Bevölkerung nicht zum neuen Glauben übertreten wollte. Ähnlichen Widerstand bei der Einführung der Reformation ist auch aus anderen peripheren Teilen der bernischen Herrschaft bezeugt, zum Beispiel aus Teilen des Berner Oberlands. Die erwähnte komplizierte Ausgestaltung der Zuständigkeiten in der Herrschaft hat vermutlich das Ganze zusätzlich erschwert. Bern setzte sich aber rigoros durch und erzwang die Einführung des neuen Glaubens. Nach frühneuzeitlicher Auffassung war die Obrigkeit auch für das Seelenheil und damit die Religionszugehörigkeit ihrer Untertanen verantwortlich. Bern verwaltete die ganze Herrschaft Sumiswald, zu der damals auch Dürrenroth zählte, von 1528 bis 1552 direkt, was auf beträchtlichen lokalen Widerwillen gegen die Neuerungen schliessen lässt. Erst danach konnte Sumiswald sich im Rahmen der niederen Gerichtsbarkeit wieder selbst verwalten. 1701 wurde Sumiswald in den Rang einer Landvogtei erhoben. Der Landvogt von Sumiswald war auch für Dürrenroth zuständig. Diese Verhältnisse blieben bis zum Untergang der Alten Eidgenossenschaft 1798 bestehen.

Nach dem turbulenten Zwischenspiel der Helvetik (1798 bis 1803) kam es 1803 zu einer umfassenden territorialen Neugliederung der ganzen heutigen Schweiz. Diese Neugliederung bezweckte einerseits eine radikale Vereinfachung der Zuständigkeiten im Vergleich zur Situation vor 1798, war aber andererseits auch ein Kompromiss im Vergleich zur Helvetik, als die Schweiz zum ersten und einzigen Mal in ihrer Geschichte als zentralistischer Einheitsstaat organisiert war. Dieser Kompromiss wurde ganz autoritär von oben diktiert, nämlich durch die Vertreter des Kaisers Napoleon. Die Schweiz war auch nach 1803 bis zum Ende der napoleonischen Zeit 1813/15 weiterhin ein abhängiger Satellitenstaat Frankreichs, allerdings ab 1803 nicht mehr als zentralistischer Einheitsstaat, sondern als föderalistischer Bundesstaat organisiert. 1803 wurden nicht nur die Kantone (wieder) errichtet, sondern auch die innere Organisation der Kantone festgelegt. Der Kanton Bern wurde in Amtsbezirke gegliedert, die mehrere Gemeinden umfassten und im Wesentlichen einen Gerichtsbezirk bildeten und einem Regierungsstatthalter unterstanden, der die Kantonsregierung vertrat. Die Gegend von Dürrenroth kam zum Amt Trachselwald. Auf Schloss Trachselwald in der gleichnamigen Gemeinde hatten in der Folge das Amtsgericht und der Regierungstatthalter ihren Sitz. Diese Verwaltungsorganisation des Kantons Bern hatte über 200 Jahre, bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts, Bestand. Erst die Abschaffung der bernischen Amtsbezirke auf Anfang 2010 änderte diese Gliederung grundlegend. An die Stelle der Amtsbezirke traten Verwaltungsbezirke, die erheblich mehr Gemeinden umfassen als die früheren Amtsbezirke. Dürrenroth wurde dem Verwaltungskreis Emmental zugeteilt. Von der früheren Organisation übernommen wurde die Zuständigkeit der neuen Einheit für die Rechtsprechung (durch ein Regionalgericht), und auch die Regierungsstatthalter überlebten die Reform.

Im letzten Viertel des 19. Jahrhunderts veranlasste der Kanton Bern die erste vollständige Vermessung des ganzen Kantonsgebiets bis hinunter auf die Ebene aller Grundstücksgrenzen. Hintergrund dieses Mammutvorhabens war die Schaffung eines amtlichen Grundbuches, in dem alle Grundstückgrenzen exakt verzeichnet waren. Während dichter besiedelte Gebiete schon lange vorher vermessen worden waren, gab es für schwer zugängliche Gebiete, vor allem alpine Regionen und Waldgebiete, damals oft noch keine offizielle Vermessung. Auch die Gemeindegrenzen zwischen Dürrenroth und den weiter östlich liegenden, heute zum Oberaargau gehörenden Gemeinden waren damals noch strittig. Schliesslich fand 1888/89 eine umfassende Grenzbereinigung in diesem Gebiet statt. Seit 1889 sind die Gemeindegrenzen von Dürrenroth nicht mehr verändert worden.

Ort : Geographische Breite: 47.0886138, Geographische Länge: 7.7916238999999905


Geburt

Treffer 1 bis 1 von 1

   Nachname, Taufnamen    Geburt    Personen-Kennung 
1 Ruch, Melchior  25 Dez 1644Dürrenroth, Kreis Trachselwald, Kanton Bern, Schweiz I166728